Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird – vielmehr wird auch für die Zukunft Ihrer Einbeziehung widersprochen. In unserem Web-Shop gelten die darin aufgeführten Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichungen und Abänderungen von diesen Geschäftsbedingungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung der Geschäftsleitung wirksam. Mitarbeiter/Vertreter sind nicht berechtigt, mündlich Änderungen, Zusagen oder Garantien zu vereinbaren.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und/oder Leistung ist nicht unser Angebot, sondern unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden, Änderungen und behauptete Zusicherungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind.
2.2 Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich für verbindlich erklärt werden.
Handelsüblich geringfügige Konstruktionsveränderungen behalten wir uns vor.
2.3 An Kostenvorschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht dritten Personen zugänglich gemacht werden, ganz oder teilweise veröffentlicht oder für andere Zwecke als im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit uns benutzt werden. Dies schließt Eigenverwendung ein.
2.4 Die Einholung erforderlicher Betriebsgenehmigungen, z. B. von Baubehörden, TÜV obliegt dem Besteller.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich in EURO ab Werk ohne Mehrwertsteuer. Die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ist bei Anfall vom Besteller zusätzlich zu entrichten.
3.2 Sollten sich zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und der Lieferung die Material-, Lohn-, Transport- oder Lagerkosten für die vertragliche Leistung ohne unseren Einfluss und in einer bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Weise erhöhen, sind wir berechtigt, eine zusätzliche Vergütung in Höhe der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Mehrkosten zu verlangen, soweit keine Produktions- oder Lieferverzögerung durch uns vorliegt. Dies gilt insbesondere für die Erhöhung der Preise für Roh- und Hilfsstoffe sowie bei zwingenden Lohn- und Gehaltserhöhungen (z.B. Tarifvertrag, Änderung gesetzlicher Vorschriften). Bei nachweislichen Kostensenkungen ist der Besteller entsprechend berechtigt, eine Ermäßigung des Preises in Höhe der tatsächlich erzielten oder vernünftigerweise erzielbaren Einsparungen zu verlangen.
3.3 Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen, z. B. Inbetriebnahmen werden gesondert berechnet.
4. Versand
4.1 Für Lieferungen berechnen wir bis zu einem Gewicht von 30 kg einen Versandkostenanteil von 6,50 € pro Sendung. Bei Bestellungen ab 500,00 Euro Netto-Warenwert liefern wir innerhalb Deutschlands „frei Haus“. Ab einem Gewicht vom mehr als 30 kg und bei Eilsendungen mit Tag- und Nachtexpress werden die Versandkosten grundsätzlich nach Aufwand berechnet.
Angemessene Teillieferungen sind möglich.
4.2 Verändert der Besteller die erteilte Versanddisposition, hat er uns dadurch entstehende zusätzliche Kosten zu erstatten.
4.3 Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware auf den Besteller unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller.
5. Lieferzeit
5.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind angegebene Liefertermine und –fristen unverbindlich und gelten für die Absendung ab Werk bzw. Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller. Fristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung.
5.2 Eine vorfristige Gesamt- oder Teillieferung in zumutbarem Umfang ist zulässig.
5.3 Liefertermine und –fristen verlängern sich in Fällen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und nicht mit zumutbaren Anstrengungen überwindbarer Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns die Lieferung wesentlich erschweren, wie z. B. Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, nicht richtige oder verspätete Lieferung durch unsere Lieferanten um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Derartige Einflüsse werden dem Besteller binnen 3 Tagen nach Erkennung durch uns mitgeteilt.
5.4 Wenn die Behinderung nach Ziffer 5.3 länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Er ist berechtigt, insgesamt zurückzutreten, wenn die erhaltene Teilleistung für ihn kein Interesse hat. Fälle des § 323 Abs. 2 BGB werden durch die Regelungen in Ziffer 5.3 und 5.4 nicht berührt.
6. Zahlung
6.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Wird die Rechnung innerhalb von 8 Tagen beglichen, werden 2 % Skonto gewährt.
6.2 Zahlungen werden, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, zunächst auf Kosten und Zinsen, dann auf dessen ältere Schulden zuerst angerechnet.
6.3 Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht.
6.4 Für Mahnungen nach Verzugseintritt werden 3,00 EURO berechnet.
6.5 Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6.7 Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung zum Besteller vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Besteller in laufenden Rechnungen buchen. Verfügung, Benutzung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und unter der Bedingung berechtigt, das Forderungen gemäß Ziffer 7.3. tatsächlich übergehen.
7.2 Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns. Erfolgt eine Verbindung der Vorbehaltsware mit Sachen des Bestellers in der Weise, dass zunächst Alleineigentum des Bestellers entsteht, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns im Verhältnis des Wertes unserer Sache zum Gesamtwert Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns.
7.3 Aus Weiterveräußerung oder sonstigem Rechtsgrund für Eigentumsübertragung oder -verlust entstehende Forderungen (einschließlich Mehrwertsteuer) tritt der Besteller bereits mit Vertragsschluss sicherungshalber an uns ab. Der Besteller ist widerruflich zur Einziehung ermächtigt. Auf Verlangen hat der Besteller schriftlich Schuldner, Anschrift und Grund der abgetretenen Forderungen zu benennen, die zum Einzug erforderlichen Angaben und Unterlagen zu übermitteln, sowie die Abtretung anzuzeigen.
7.4 Über Vollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter in Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen hat uns der Besteller sofort zu unterrichten und Dokumente zu übergeben. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Kosten einer erforderlichen und angemessenen Rechtsverfolgung zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
7.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Auswahl freizugeben.
7.6 Die Rechte des Bestellers nach 7.1. und 7.3 erlöschen bei Zahlungsverzug, Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt oder Eröffnung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahren. Wir sind berechtigt, in diesen Fällen Vorbehaltsware zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche (Gewährleistungsfrist) beträgt bei Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs für Maschinen, Zubehör, Reparaturen und Wartungen 24 Monate ab Lieferung und 12 Monate bei dem Kauf von gebrauchten Gütern. Die Gewährleistungsfrist bei Kauf durch einen Gewerbetreibenden beträgt bei Kauf von Neuware 12 Monate. Eine Gewährleistung bei Kauf von gebrauchten Gütern durch einen Gewerbetreibenden ist ausgeschlossen.
8.2 Rügen bei Mangel des Erzeugnisses, Falschlieferung, Mengenfehlern sind uns unverzüglich nach Lieferung unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Prüfung nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Mängelanzeige hat innerhalb eines Werktages telefonisch vorab und innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu erfolgen.
8.3 Wir sind nach unserer Wahl zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ein Recht des Bestellers auf Nacherfüllung ist bei unerheblichen Mängeln ausgeschlossen. Schlägt eine Mangelbeseitigung fehl, steht dem Besteller das Recht auf Minderung oder – soweit es sich nicht um eine Bauleistung handelt – auf Rücktritt zu. Das Recht auf Schadenersatz statt der Leistung wird außerhalb von Garantie-Zusagen ausgeschlossen.
8.4 Soweit nicht ausdrücklich von uns anders angegeben, wird neben der Gewährleistung keine Garantie gewährt. Soweit eine Garantie bauteilbezogen in Angeboten oder Auftragsbestätigungen erwähnt wird, besteht eine Herstellergarantie. Ihnen stehen gemäß § 443 BGB Rechte gegen den Garantiegeber nach dessen Garantieerklärung zu, die wir Ihnen auf Anforderung zur Verfügung stellen.
8.5 Die Gewährung entfällt
- für Verschleißteile
- für Mängel infolge natürlicher Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauchs, Abweichen von den bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen, elektrische Einflüsse (einschließlich Stromschwankungen im Netz)
- für Mängel infolge unsachgemäßer Lagerung oder unsachgemäßen Transports vor der Montage.
8.6 Werden Erzeugnisse zum Einbau in bauseits erstellte Räume geliefert, haften wir nur unter der Voraussetzung, dass sich diese in einwandfreiem Zustand befinden und den technischen Anforderungen entsprechen. Zur Nachprüfung des Zustandes sind wir nicht verpflichtet.
8.7 Unsere Haftung aus vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen wird auf Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Haftung aufgrund von Mängeln, Garantie, vertragswesentlichen Pflichten oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Der Haftungsausschluss gilt auch für Organe, Mitarbeiter und sonstige von der Firma in die Vertragsabwicklung eingeschaltete Dritte.
8.8 Soweit durch diese AGB Mängelrechte eingeschränkt werden, gilt dies nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels.
8.9 Gewährungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.
9. Sicherheitsstellung und Rücktritt in besonderen Fällen
9.1 Bei Veränderungen in den Verhältnissen des Bestellers, die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers erheblich gefährden können – insbesondere bei Anzeichen verminderter Kreditwürdigkeit, Tod, Übertragung oder Änderung des Unternehmens, auch Verkauf des Geschäfts oder Nichtzahlung einer fälligen Forderung trotz Mahnung – sind wir berechtigt, Sicherheiten innerhalb angemessener Frist zu verlangen und anderenfalls vom Vertrag zurückzutreten.
9.2 Für den Fall, dass wir mit der Stornierung eines Auftrages einverstanden sind, sind vom Besteller 15 % der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch uns und der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens durch den Besteller bleibt vorbehalten.
10. Verschiedenes
10.1 Sollten in diesen Geschäftsbedingungen einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so ist der Besteller verpflichtet, mit uns eine dem wirtschaftlichen Ziel möglichst nahe kommende, wirksame Ersatzvereinbarung zu treffen. bleibt. Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen wird hiervon nicht berührt.
10.2 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Soweit der Besteller Vollkaufmann i. S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Dresden Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind grundsätzlich bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Unsere E-Mail für Verbraucherbeschwerden lautet: info(at)reinigungstechnik-center.de
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